I. Mengengebühr
1,47 €/m³ (1,37 €/m³ netto)
II. Grundgebühr
a) für die Nutzung durch Wohnbebauung
8,99 €/Monat (8,40 € netto/Monat) x Anzahl der Wohnungseinheiten
b) für die gewerbliche und sonstige Nutzung in Abhängigkeit der Trinkwasserzählergröße:
Zählergröße | € je Monat (Netto/Brutto) | |
---|---|---|
Q3 | 2,5 m³/h | 8,40 / 8,99 |
Q3 | 4 m³/h | 13,44 / 14,38 |
Q3 | 6,3 m³/h | 21,17 / 22,65 |
Q3 | 10 m³/h | 33,60 / 35,95 |
Q3 | 16 m³/h | 53,76 / 57,52 |
Q3 | 25 m³/h | 84,00 / 89,88 |
Q3 | 63 m³/h | 211,68 / 226,50 |
Q3 | 100 m³/h | 336,00 / 359,52 |
Q3 | 250 m³/h | 840,00 / 898,80 |
Q3 | 400 m³/h | 1.344,00 / 1.438,08 |
Hinweis: Brutto-Betrag gilt für einen MwSt.-Satz von 7 Prozent.
I. Mengengebühr
3,08 €/m³
II. Grundgebühr
a) für die Nutzung durch Wohnbebauung
10,75 €/Monat x Anzahl der Wohnungseinheiten
b) für die gewerbliche und sonstige Benutzung der öffentlichen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen wird die Grundgebühr in Abhängigkeit von der Trinkwasser-Zählergröße wie folgt erhoben (pro Monat):
Zählergröße | € je Monat | |
---|---|---|
Q3 | 2,5 m³/h | 10,75 |
Q3 | 4 m³/h | 17,20 |
Q3 | 6,3 m³/h | 27,09 |
Q3 | 10 m³/h | 43,00 |
Q3 | 16 m³/h | 68,80 |
Q3 | 25 m³/h | 107,50 |
Q3 | 63 m³/h | 270,90 |
Q3 | 100 m³/h | 430,00 |
Q3 | 250 m³/h | 1.075,00 |
Q3 | 400 m³/h | 1.720,00 |
c) Eine Befreiung von der Behandlungsgebühr erfolgt für die gesamte Trinkwassermenge, die über einen genehmigten Gartenzähler für Beregnungszwecke mit anschließender Versickerung genutzt wird. Für diesen Zähler wird eine Verwaltungsgebühr von 0,46 EUR pro Monat erhoben.
Behandlungsgebühr
0,39 € je bezogenem m³ Trinkwasser
II. Grundgebühr
a) bei Wohnbebauung für die Vorhaltung der Behandlungsanlagen:
3,71 EUR je Wohnungseinheit pro Monat
b) ) Für die gewerbliche und sonstige Benutzung der Schmutzwasser-Behandlungsanlagen beträgt die Grundgebühr in Abhängigkeit von der Trinkwasser-Zählergröße (pro Monat):
Zählergröße * | Grundgebühr |
---|---|
bis 5 m³/h (Q3 4) | 16,50 EUR |
bis 12 m³/h (Q3 10) | 24,75 EUR |
bis 20 m³/h (Q3 16) | 32,99 EUR |
bis 30 m³/h (Q3 25) | 41,25 EUR |
DN 50 mm | 82,49 EUR |
DN 80 mm | 131,98 EUR |
DN 100 mm | 164,98 EUR |
DN 150 mm | 247,47 EUR |
c) Eine Befreiung von der Behandlungsgebühr erfolgt für die gesamte Trinkwassermenge, die über einen genehmigten Gartenzähler für Beregnungszwecke mit anschließender Versickerung genutzt wird. Für diesen Zähler wird eine Verwaltungsgebühr von 0,46 EUR pro Monat erhoben.
* Ab 2016 tritt die Europäische Richtlinie über Messgeräte (MID) an die Stelle der bislang gebräuchlichen Zulassungen für Wasserzähler. Je nach Durchflusswerten erfolgt eine Einstufung der Zähler mit einer Q3-Zahl, die sich von der gewohnten Qn-Zahl unterscheidet. Für die Kunden ist dies ohne praktisch spürbare Relevanz; weder Eichfristen noch Messtoleranzen ändern sich.
Transportgebühr
pro Kubikmeter (m³) 5,60 €/m³ (2,80 €/0,5 m³)
Zuschlag für Schlauchlängen über 25 m
je weiter 5 m (max. 30 m) 10,56 EUR
Zuschlag bei schwierigen Zufahrten
mit Einsatz eines kleineren Spezialfahrzeugs
je Anfahrt 15,84 EUR
Anfahrtgebühr
– ohne Anschlussstutzen und Saugleitung
20,00 € bei Einzelentsorgung
18,00 € bei Dauerauftrag *
– mit Anschlussstutzen und Saugleitung
12,00 € bei Einzelentsorgung
10,00 € bei Dauerauftrag *
* Tarif gilt nur bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats und einem Entsorgungsrhythmus von maximal zwölf Wochen
Entsorgungsgebühr Klärschlamm
je Entsorgungsvorgang (bis zu 1,5 m³) 54,67 €
je weiteren halben Kubikmeter 11,73 €
Zuschläge
– Expressentsorgung (Abfuhr innerhalb eines Tages)
– Einsatz Notdienst / Notdienst an Sonn- und Feiertagen
Die Notfall- bzw. Expressentsorgungskosten erfahren Sie von REMONDIS, da die Abrechnung direkt mit dem Transportunternehmen nach Einsatzzeit erfolgt. Es gilt Andienungspflicht.
Noteinsatz beginnt mit der Abfahrt zur Entsorgung und endet mit dem Abstellen des Fahrzeugs.