Gebühren ab 01.01.2026

Trinkwasser

I. Mengengebühr

1,77 €/m³ (1,65 €/m³ netto)

II. Grundgebühr

a) für die Nutzung durch Wohnbebauung
8,99 €/Monat (8,40 € netto/Monat) x Anzahl der Wohnungseinheiten

b) für die gewerbliche und sonstige Nutzung in Abhängigkeit der Trinkwasserzählergröße

Zählergröße€ je Monat (Netto/Brutto)
Q3 2,5 m³/h8,40 / 8,99
Q3 4 m³/h13,44 / 14,38
Q3 6,3 m³/h21,17 / 22,65
Q3 10 m³/h33,60 / 35,95
Q3 16 m³/h53,76 / 57,52
Q3 25 m³/h84,00 / 89,88
Q3 63 m³/h211,68 / 226,50
Q3 100 m³/h336,00 / 359,52
Q3 250 m³/h840,00 / 898,80
Q3 400 m³/h1.344,00 / 1.438,08

Hinweis: Brutto-Betrag gilt für einen MwSt.-Satz von 7 Prozent.

Schmutzwasser

Kanalanschluss = zentral

I. Mengengebühr

3,38 €/m³ (brutto)  pro bezogenem m³ Trinkwasser

II. Grundgebühr

a) für die Nutzung durch Wohnbebauung
10,75 € (brutto) /Monat x Anzahl der Wohnungseinheiten

b) für die gewerbliche und sonstige Benutzung der öffentlichen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen wird die Grundgebühr in Abhängigkeit von der Trinkwasser-Zählergröße wie folgt erhoben (pro Monat):

Zählergröße€ je Monat (brutto)
Q3 2,5 m³/h10,75
Q3 4 m³/h17,20
Q3 6,3 m³/h27,09
Q3 10 m³/h43,00
Q3 16 m³/h68,80
Q3 25 m³/h107,50
Q3 63 m³/h270,90
Q3 100 m³/h430,00
Q3 250 m³/h1.075,00
Q3 400 m³/h1.720,00

c) Eine Befreiung von der Entsorgungsgebühr I erfolgt für die gesamte Trinkwassermenge, die über einen genehmigten Gartenzähler für Beregnungszwecke mit anschließender Versickerung genutzt wird. Für diesen Zähler wird eine Verwaltungsgebühr von 0,46 € (brutto) pro Monat erhoben.

Schmutzwasser

Sammelgruben = dezentral

ENTSORGUNGSGEBÜHR I
7,63 € (brutto) je bezogenem m³ Trinkwasser

II. Grundgebühr

a) Wohnbebauung:
 je Wohnungseinheit pro Monat 3,71 EUR brutto

b) Für die gewerbliche und sonstige Benutzung der öffentlichen Schmutzwasser-Behandlungsanlagen wird die Grundgebühr in Abhängigkeit von der Trinkwasser-Zählergröße wie folgt erhobenfür

Zählergröße€ je Monat (brutto)
Q3 2,5 m³/h3,71
Q3 4 m³/h5,94
Q3 6,3 m³/h9,35
Q3 10 m³/h14,84
Q3 16 m³/h23,74
Q3 25 m³/h37,10
Q3 63 m³/h93,49
Q3 100 m³/h148,40
Q3 250 m³/h371,00
Q3 400 m³/h593,60

c)

Eine Befreiung von der Entsorgungsgebühr I erfolgt für die gesamte Trinkwassermenge, die über einen genehmigten Gartenzähler für Beregnungszwecke mit anschließender Versickerung genutzt wird. Für diesen Zähler wird eine Verwaltungsgebühr von 0,46 € (Brutto) pro Monat erhoben.

Schmutzwasser

Kleinkläranlagen = dezentral

Entsorgungsgebühr II
(Klärschlamm aus biologischen Kleinkläranlagen)

pro Kubikmeter (m³) 84,18 € 
pro halber Kubikmeter (m³) 42,09 € 

Schlauchlängenzuschlag für Entsorgungsgebühr I & II
Schlauchlängen über 10 m
je weitere 5 m (max. 50 möglich) 10,83 EUR

Die Entsorgung erfolgt je nach Bedarf und
Anmeldung (mind. 1 Woche im Voraus) beim Entsorgungsunternehmen REMONDIS
– per Telefon oder E-Mail -.

Weitere zeitabhängige Zuschläge:

– Schwierige Zufahrten mit Einsatz eines kleineren Spezialfahrzeugs
– Einsatzzeit im Notdienst
– Einsatzzeit im Notdienst an Sonn- und Feiertagen

Die Kosten der zeitabhängigen Zuschläge erfahren Sie von REMONDIS, da die Abrechnung direkt mit dem Transportunternehmen nach Einsatzzeit erfolgt. Es gilt Andienungspflicht

Unabhängig von dieser Kundeninformation sind die Gebührensatzungen in der jeweils geltenden Fassung rechtsverbindlich.