Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung sollen die notwendigen Kosten zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe voll decken. Sie sind nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg kalkuliert. Die tatsächliche Kostendeckung wird durch Nachkalkulation der jeweils abgelaufenen Periode überprüft. Über- und Unterdeckungen müssen/können in den beiden nächsten Perioden ausgeglichen werden.
Stabile Gebühren seit 2000 bei einer stetig abnehmenden Einwohnerzahl und entsprechendem Verbrauchsrückgang sind nur möglich geworden durch stetige Optimierung des Anlagenbetriebes, durch wirtschaftlich getätigte Investitionen und durch konsequente Nutzung aller Kostensenkungspotenziale.