Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 01.06.2026 *
Der Wasserverband Lausitz möchte, dass alle Menschen unsere Webseiten uneingeschränkt nutzen können. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und an die geltenden Standards anzupassen.
Diese Erklärung gilt für die Webseite www.wasserverband-lausitz.de sowie für das Kundenportal www.kundenportal.wasserverband-lausitz.de.
Als öffentliche Stelle sind wir nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtliche Grundlage dafür sind das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und die Brandenburgische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV).
Nach § 2 BbgBITV gelten Webauftritte und Apps als barrierefrei, wenn sie die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 (aktuelle Fassung) erfüllen. Diese Norm verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufen A und AA – daran orientieren wir uns.
Wie barrierefrei ist unsere Webseite?
Unsere Webseite erfüllt die Anforderungen der EN 301 549 größtenteils, aber noch nicht vollständig. Grund dafür sind einzelne Inhalte bei Videos, Untertiteln und PDF-Dokumenten. Die Details dazu finden Sie unten.
Was noch nicht barrierefrei ist
Trotz aller Bemühungen gibt es aktuell noch Stellen, an denen Nutzerinnen und Nutzer auf Hürden stoßen können:
Videos: Unsere Videos sind bislang nicht mit Untertiteln versehen.
PDF-Dokumente: Ein Teil unserer PDF-Dokumente ist noch nicht barrierefrei aufbereitet.
Sollten Sie weitere Inhalte entdecken, die nicht barrierefrei sind und hier nicht aufgeführt sind, lassen Sie es uns gerne wissen – Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Browser und unterstützende Technologien
Unsere Webseite funktioniert mit allen gängigen Browsern in ihrer aktuellen Version sowie deren jeweiliger Vorgängerversion.
Getestet wurde sie zudem mit dem Screenreader JAWS.
Eingesetzte Technologien
Für die Barrierefreiheit unserer Webseite sind folgende Technologien relevant:
Wie wir die Barrierefreiheit geprüft haben
Die Bewertung erfolgte extern: Eine unabhängige Stelle, die nicht an Design oder Entwicklung der Webseite beteiligt war, hat unsere Seite geprüft.
Ihr Feedback ist willkommen
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei ist? Oder haben Sie sonstiges Feedback zur Zugänglichkeit unserer Webseite? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören:
Wir melden uns innerhalb von drei Wochen bei Ihnen zurück.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Erhalten Sie innerhalb von drei Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von uns, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden. Sie prüft, ob unsere Angaben und Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und setzt nach § 4 Abs. 3 BbgBITV das Recht auf barrierefreie Websites und Apps gegenüber öffentlichen Stellen in Brandenburg durch.
Die Durchsetzungsstelle prüft zunächst formal und inhaltlich, ob ein Verfahren infrage kommt, und kann im Einzelfall eine technische Prüfung durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg veranlassen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MGS.Brandenburg.de
Telefon: 0331 866-5048
Freigabe dieser Erklärung: Wasserverband Lausitz
Christoph Maschek